Auch nach dem Abschluss des Spracherwerbs können sprachliche, sprecherische und stimmliche Herausforderungen auftreten. Dank einer maßgeschneiderten logopädischen Behandlung sind jedoch häufig beeindruckende Fortschritte bis hin zur vollständigen Regulierung der Symptome möglich.
Logopädie ist in jedem Lebensalter wertvoll. Besonders für ältere Menschen kann sie nach Erkrankungen dazu beitragen, verlorene Fähigkeiten und Selbstwertgefühl zurückzugewinnen. Ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist die umfassende Aufklärung und Beratung der Angehörigen. Durch ihre aktive Einbeziehung und gezielte Anleitung können sie die Therapie wirksam unterstützen und so den Erfolg erheblich steigern.
Beispiele für einen logopädischen Unterstützungsbedarf sind Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Kommunikationsstörungen.
Sprachstörungen treten häufig nach neurologischen Erkrankungen auf:
Sprechstörungen sind häufig und haben vielfältige Ursachen:
Stimmstörungen bei Erwachsenen können durch verschiedene Erkrankungen, Verkrampfungen, Atemstörungen oder Operationen entstehen:
Schluckstörungen (Dysphagien) treten mit zunehmendem Alter häufiger auf:
Eine Störung der Kommunikationsfähigkeit tritt häufig in nachfolgenden Kontexten auf:
Wenn Sie logopädische Unterstützung benötigen, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Logopädie in Warburg – Ursula Bee
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind und eine Verordnung für eine logopädische Behandlung für Ihr Kind, sich selbst oder einen Angehörigen benötigen, dann wenden Sie sich zunächst an einem Facharzt (z. B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe etc.) und dann an Ihre PKV oder GKV und klären Sie ggf. welche Leistungen von der jeweiligen Krankenkasse in welcher Höhe übernommen werden.
Bringen Sie bitte die Verordnung zum 1. Logopädie-Termin mit. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn meist spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Eine 45-minütige-Einzeltherapie wird bei der GKV einheitlich mit 71,67 Euro abgerechnet. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen, bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung zu leisten.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
Da es keine vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung für Heilmittelerbringer gibt, orientiere ich mich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die die üblichen Preise für eine logopädische Therapie veröffentlicht.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
IgEL (individuelle Gesundheitsleistungen) müssen Sie selbst finanziell tragen, auch wenn sie aus logopädischer Sicht ratsam sind.