Mein Name ist Ursula Bee. Als ausgebildete Logopädin mit langjähriger Berufserfahrung stehe ich Ihnen seit 2013 in Warburg zur Seite. Im Jahr 2024 habe ich den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und meine eigene Praxis eröffnet, nachdem mein früherer Chef in den Ruhestand gegangen ist.
Durch meine Tätigkeit in verschiedenen Einrichtungen, darunter ein Akutkrankenhaus, Seniorenheime und Kindertagesstätten, habe ich wertvolle Erfahrungen gesammelt und mich kontinuierlich durch gezielte Fortbildungen weiterentwickelt.
Als Mutter einer erwachsenen Tochter kann ich mich heute voll und ganz auf meine berufliche Leidenschaft und meine weiteren Interessen konzentrieren. Dazu gehören Reisen, Literatur, Musik, philosophische und psychologische Podcasts und Spaziergänge mit meinem kinderlieben Begleithund Momo.
Schon früh hatte ich Freude am Umgang mit Menschen – sei es durch meine ehrenamtliche Tätigkeit im Seniorenheim und einer Reha-Klinik oder die spielerische Erziehung meiner Tochter und ihrer Freunde. Lebensfreude und Empathie sind für mich zentrale Elemente meiner Arbeit.
Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen, und hoffe, dass wir gemeinsam im gegenseitigen Vertrauen die besten Therapieergebnisse erzielen.
Wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen möchten, dann rufen Sie mich gerne an oder Sie schicken mir eine Email.
Ihre Logopädin Ursula Bee
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind und eine Verordnung für eine logopädische Behandlung für Ihr Kind, sich selbst oder einen Angehörigen benötigen, dann wenden Sie sich zunächst an einem Facharzt (z. B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe etc.) und dann an Ihre PKV oder GKV und klären Sie ggf. welche Leistungen von der jeweiligen Krankenkasse in welcher Höhe übernommen werden.
Bringen Sie bitte die Verordnung zum 1. Logopädie-Termin mit. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn meist spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Eine 45-minütige-Einzeltherapie wird bei der GKV einheitlich mit 71,67 Euro abgerechnet. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen, bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung zu leisten.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
Da es keine vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung für Heilmittelerbringer gibt, orientiere ich mich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die die üblichen Preise für eine logopädische Therapie veröffentlicht.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
IgEL (individuelle Gesundheitsleistungen) müssen Sie selbst finanziell tragen, auch wenn sie aus logopädischer Sicht ratsam sind.