Meine Praxisräume befinden sich zentral in Warburg, in der Sternstraße 48 (Eingang Sternstraße 50). Sie finden direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplatz.
Das Gebäude, in dem sich die Praxis befindet, ist mit einem Aufzug ausgestattet. Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Hausbesuch durch Ihren Arzt verordnen zu lassen. Halten Sie ggf. Rücksprache auch mit Ihrer Krankenkasse, da bei Hausbesuchen zusätzliche Kosten entstehen.
Im Wartebereich stehen für Sie Getränke, eine Auswahl an Lesematerial sowie Spielmöglichkeiten für Kinder bereit.
Adresse:
Ursula Bee
Praxis für Logopädie
Sternstraße 48 (Eingang Nr. 50)
34414 Warburg
Mail: bee@logo-warburg.de
Während laufender Therapiesitzungen kann es vorkommen, dass ich Ihren Anruf nicht sofort entgegennehmen kann. Hinterlassen Sie mir in diesem Fall bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Tel.: 05641 7699165
Fax: 05641 7699167
Mobil: 0176 70966678
Montag
vormittags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
nachmittags: geschlossen
Dienstag-Freitag
vormittags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
nachmittags: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind und eine Verordnung für eine logopädische Behandlung für Ihr Kind, sich selbst oder einen Angehörigen benötigen, dann wenden Sie sich zunächst an einem Facharzt (z. B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe etc.) und dann an Ihre PKV oder GKV und klären Sie ggf. welche Leistungen von der jeweiligen Krankenkasse in welcher Höhe übernommen werden.
Bringen Sie bitte die Verordnung zum 1. Logopädie-Termin mit. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn meist spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Eine 45-minütige-Einzeltherapie wird bei der GKV einheitlich mit 71,67 Euro abgerechnet. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen, bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung zu leisten.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
Da es keine vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung für Heilmittelerbringer gibt, orientiere ich mich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die die üblichen Preise für eine logopädische Therapie veröffentlicht.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
IgEL (individuelle Gesundheitsleistungen) müssen Sie selbst finanziell tragen, auch wenn sie aus logopädischer Sicht ratsam sind.