Hat Ihr Kind Schwierigkeiten mit der Sprachentwicklung? Der Wortschatz eines zweijährigen Kindes sollte mindestens 50 Wörter umfassen. Ist dies nicht der Fall, könnte es sich um einen sogenannten „Late-Talker“ handeln, oder es könnten Wahrnehmungsstörungen oder andere Beeinträchtigungen vorliegen. Wenn ein Kind auch nach drei Jahren noch ein sehr eingeschränktes Vokabular hat, falsche Wörter verwendet, grobe grammatikalische Fehler macht, unverständlich spricht oder Laute auslässt, besteht dringender Handlungsbedarf.
Wird eine Therapie zu spät begonnen, kann dies unter anderem zu einer dauerhaften Lese-Rechtschreibschwäche führen. Sprach- und Sprechprobleme sollten möglichst frühzeitig, idealerweise vor der Einschulung, behoben werden, um Ihrem Kind schulische und psychische Belastungen zu ersparen. Wenn Sie in Warburg oder in der Umgebung wohnen, berate ich Sie gerne und unterstütze Sie dabei, mit Ihrem Kinderarzt über die Möglichkeit einer logopädischen Therapie für Ihr Kind zu sprechen.
Logopädie für Kinder ist kein Buch mit sieben Siegeln. Für ein märchenhaftes Ende braucht es Lust und Mut sich auf den Weg zu machen.
Wie das Märchen „Das tapfere Schneiderlein“ zeigt, helfen kluge Planung und gezielte Unterstützung große Herausforderungen zu meistern. So wie der kleine Schneider mächtige Gegner, Riesen, ein wildes Einhorn und ein Wildschwein besiegt, können auch wir gemeinsam Ihr Kind dabei unterstützen, wichtige Fortschritte zu erzielen.
Unentdeckte und unbehandelte Defizite können Energie kosten und den Fortschritt behindern. Um die anstehenden Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, machen wir uns im intensiven Austausch die individuellen Probleme bewusst und entwickeln gemeinsam Lösungen, die meist sehr hilfreich sind.
Zu Beginn der logopädischen Behandlung ist es mir besonders wichtig, alle möglichen beeinträchtigenden Faktoren umfassend zu erfassen. Diese Informationen fließen in die individuelle Therapieplanung und Unterstützung ein.
Bevor die logopädische Therapie beginnt, bespreche ich die Ergebnisse der Diagnostik ausführlich mit Ihnen als Eltern oder Erziehungsverantwortlichen. Ich beantworte Ihre Fragen und erläutere, wie Sie die Therapie aktiv unterstützen können.
Mein Ziel ist es, sowohl kleinen als auch großen Patienten durch logopädische Unterstützung langfristig zu mehr Stärke und Selbstbewusstsein zu verhelfen. Ich betrachte meine Arbeit als eine gemeinsame Anstrengung – als „Team-Work“.
Konkreter Unterstützungsbedarf besteht beispielsweise bei folgenden Auffälligkeiten:
Damit Sie und Ihr Kind schnellstmöglich die gewünschten Ziele erreichen, setze ich mich mit umfassendem Fachwissen und Engagement ein. Die kindliche Sprach- und Sprechentwicklung ist entscheidend für einen erfolgreichen Start ins Leben.
Logopädie für Kinder in Warburg – Ursula Bee. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind und eine Verordnung für eine logopädische Behandlung für Ihr Kind, sich selbst oder einen Angehörigen benötigen, dann wenden Sie sich zunächst an einem Facharzt (z. B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe etc.) und dann an Ihre PKV oder GKV und klären Sie ggf. welche Leistungen von der jeweiligen Krankenkasse in welcher Höhe übernommen werden.
Bringen Sie bitte die Verordnung zum 1. Logopädie-Termin mit. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn meist spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Eine 45-minütige-Einzeltherapie wird bei der GKV einheitlich mit 71,67 Euro abgerechnet. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen, bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung zu leisten.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
Da es keine vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung für Heilmittelerbringer gibt, orientiere ich mich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die die üblichen Preise für eine logopädische Therapie veröffentlicht.
Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin muss ich die Kosten für den Termin ausnahmslos verrechnen.
IgEL (individuelle Gesundheitsleistungen) müssen Sie selbst finanziell tragen, auch wenn sie aus logopädischer Sicht ratsam sind.