Kosten für logopädische Behandlungen

Transparent und verständlich erklärt

Privatversicherte und Selbstzahlende

Für Privatversicherte und Selbstzahlende erfolgt die Abrechnung auf Grundlage einer vor Behandlungsbeginn geschlossenen Honorarvereinbarung. Die folgenden Preise gelten jeweils für die angegebene Leistung bzw. Behandlungsdauer. (Stand: Juli 2026)

Leistung Privatpreis
Diagnostik
Erstdiagnostik 205,46 €
Bedarfsdiagnostik 97,00 €
Einzeltherapie
30 Min. 97,00 €
45 Min. 129,30 €
60 Min. 161,67 €
Gruppentherapie – 2 Patienten/Patientinnen
45 Min. 116,37 €
90 Min. 203,71 €
Gruppentherapie – 3–5 Patienten/Patientinnen
45 Min. 58,21 €
90 Min. 101,85 €
Weitere Leistungen
Hausbesuch 39,20 €
VO-Bericht 11,42 €
Ausführlicher Bericht 205,46 €

Hinweis: Die Höhe der Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif und kann von unserem Honorar abweichen. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Versicherer über die Höhe der Kostenübernahme.

Gesetzlich Versicherte

Liegt eine ärztliche Verordnung für eine logopädische Behandlung vor, werden die Behandlungskosten grundsätzlich von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Eine Verordnung erhalten Sie je nach Behandlungsbedarf beispielsweise von Ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis, einer HNO-Praxis, einer neurologischen Praxis oder einer kieferorthopädischen bzw. zahnärztlichen Praxis. Bitte bringen Sie die Verordnung zu Ihrem ersten Termin mit. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.

Ihre gesetzliche Zuzahlung:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Behandlungskosten sowie 10,00 Euro je Verordnung. Eine Verordnung kann mehrere Behandlungstermine umfassen. Liegt eine gültige Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vor, entfällt die Zuzahlung.

Terminabsagen:
Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst frühzeitig ab. Bei kurzfristigen Absagen kann Ihnen die ausgefallene Behandlung privat in Rechnung gestellt werden, was weder Sie noch ich möchten.

Individuelle Gesundheitsleistungen:
Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Entscheiden Sie sich für eine solche Leistung, tragen Sie die Kosten selbst.